Laut einem
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gibt es keine
grundsätzlichen Bedenken gegen ein Verbot brutaler Computerspiele. "Der
Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert, ein Einfuhr-, Verkauf-,
Vermiet- und Verleihverbot für 'Killerspiele' zu erlassen", zitiert die
Netzeitung aus der Expertenanalyse. Demnach würde eine solche Regelung
"per se" nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Machbar halten die
Autoren der Studie ein Verbot, wenn dessen Grenzen deutlich abgesteckt
werden. "Der Begriff des 'Killerspiels' ist vom Gesetzgeber klar zu
definieren, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen", heißt es in dem
Papier. Darüber hinaus sei "im Hinblick auf die Berufsfreiheit der
Hersteller und Händler dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere
Beachtung zu schenken".
Ein Verbot so genannter Killerspiele fordern nach dem Amoklauf eines
18-Jährigen in Emsdetten momentan vor allem Politiker aus der CDU und
CSU. Aus den Reihen von FDP, Grünen und Linkspartei werden genauso
Bedenken laut wie aus Wissenschaft und Wirtschaft. Der nieders
ächsische Innenminister Uwe Schünemann hat mittlerweile von
Ministerpräsident Christian Wulff Rückendeckung für eine neue
Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Jugendschutzes im
Spielebereich erhalten. Sein bayerischer Kollege Günther Beckstein
drängt gleichzeitig auf eine " schnelle politische Entscheidung". Eine
rechtlich wasserdichte Definition von "Killerspielen" kann nach Ansicht
des CSU-Politikers bei "gutem Willen" in vier Wochen erreicht werden.
by heise.de