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Bundestagsgutachten sieht Chancen für "Killerspiele-Verbot"
22:58 - 14.12.2006
Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gibt es keine grundsätzlichen Bedenken gegen ein Verbot brutaler Computerspiele. "Der Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert, ein Einfuhr-, Verkauf-, Vermiet- und Verleihverbot für 'Killerspiele' zu erlassen", zitiert die Netzeitung aus der Expertenanalyse. Demnach würde eine solche Regelung "per se" nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Machbar halten die Autoren der Studie ein Verbot, wenn dessen Grenzen deutlich abgesteckt werden. "Der Begriff des 'Killerspiels' ist vom Gesetzgeber klar zu definieren, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen", heißt es in dem Papier. Darüber hinaus sei "im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Hersteller und Händler dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Beachtung zu schenken".

Ein Verbot so genannter Killerspiele fordern nach dem Amoklauf eines 18-Jährigen in Emsdetten momentan vor allem Politiker aus der CDU und CSU. Aus den Reihen von FDP, Grünen und Linkspartei werden genauso Bedenken laut wie aus Wissenschaft und Wirtschaft. Der nieders ächsische Innenminister Uwe Schünemann hat mittlerweile von Ministerpräsident Christian Wulff Rückendeckung für eine neue Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Jugendschutzes im Spielebereich erhalten. Sein bayerischer Kollege Günther Beckstein drängt gleichzeitig auf eine " schnelle politische Entscheidung". Eine rechtlich wasserdichte Definition von "Killerspielen" kann nach Ansicht des CSU-Politikers bei "gutem Willen" in vier Wochen erreicht werden.

by heise.de

Posted by Killerbear
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